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Die Mini-GmbH bzw. die Unternehmergesellschaft wird voraussichtlich 2008 als neue Möglichkeit der Existenzgründung in Kraft treten.

Impressum

Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft
Details zur Reform des GmbH Rechts



Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 8.Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossen und enhält einige sehr interessante Neuerungen im Bereich des GmbH Rechts.

Gründungen von GmbHs sollen einfacher und unbürokratischer werden, insbesondere wurde die Einführung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) beschlossen. Das Gesetz liegt jetzt dem Bundesrat zum Beschluss vor.

Eckpunkte und Details zu Minigmbh:

  • Gründung ab 1 Euro Stammkapital möglich
  • Gewinnausschüttung begrenzt, 25% des Gewinns muss angespart werden bis zur Schwelle von 25.000 Euro
  • Kennzeichnung als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)"
  • keine Sacheinlagen möglich
  • der Eintrag in des Handelsregister erfolgt erst mit Erreichen des vollst. Stammkapitals
Mittlerweile existieren eine ganze Reihe inoffizieller Namen für die neue Form, Minigmbh, Unternehmergesellschaft oder 1-Euro Gembh stehen für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Als korrekte Rechtsform darf aber nur o.g. Bezeichnung gewählt werden, der Zusatz "haftungsbeschränkt" muss dabei ausgeschrieben sein.


Allgemeine Änderungen

Die Reform enthält auch weitere Punkte zur Erleichterung der GmbH Gründung.
  • Stammeinlage kann individueller geteilt werden
  • Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages
  • die notarielle Beurkundung wurde vereinfacht sofern ein Mustervertrag genutzt wird
Mit diesen Maßnahmen soll die Attraktivität der Rechtsform GmbH gestärkt werden. Insbesondere ausländische Unternehmensformen wie die Limited hatten bisher durch das geringere Stammkapital deutliche Vorteile.