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Die Mini-GmbH bzw. die Unternehmergesellschaft wird voraussichtlich 2008 als neue Möglichkeit der Existenzgründung in Kraft treten.
Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft
Details zur Reform des GmbH Rechts
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 8.Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossen und enhält einige sehr interessante Neuerungen im Bereich des GmbH Rechts.
Gründungen von GmbHs sollen einfacher und unbürokratischer werden, insbesondere wurde die Einführung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) beschlossen. Das Gesetz liegt jetzt dem Bundesrat zum Beschluss vor.
Eckpunkte und Details zu Minigmbh:
- Gründung ab 1 Euro Stammkapital möglich
- Gewinnausschüttung begrenzt, 25% des Gewinns muss angespart werden bis zur Schwelle von 25.000 Euro
- Kennzeichnung als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)"
- keine Sacheinlagen möglich
- der Eintrag in des Handelsregister erfolgt erst mit Erreichen des vollst. Stammkapitals
Allgemeine Änderungen
Die Reform enthält auch weitere Punkte zur Erleichterung der GmbH Gründung.
- Stammeinlage kann individueller geteilt werden
- Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages
- die notarielle Beurkundung wurde vereinfacht sofern ein Mustervertrag genutzt wird